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Dies wird in den Versicherungsbedingungen geregelt! Z.B. hier:
§ 10 Wiederaufgefundene und ersetzte Sachen
(1) Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Hat der...