das wäre genau falsch rum, die gesetzliche Gewährleistung gilt für den Erstkäufer, die Garantie als freiwillige Leistung vom Hersteller gilt für das Produkt KANN aber vom Hersteller natürlich ebenfalls auf den Erstkäufer beschränkt werden.
Was sagen denn die Garantiebedingungen von Ghost dazu...